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6.9.2010 : 21:40 Uhr

Intrahandel /Intrastatanmeldungen

 

Der Gesetzgeber verlangt die statistische Erfassung des Außenhandels. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Die Aussenhandelsstatistik dient der Erfassung des Warenverkehrs bei der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Erfasst wird sowohl der Handel mit EU-Staaten (Intrahandel) als auch mit Drittländern (Extrahandel).

Das Bundesstatistikgesetz, das Aussenhandelsstatistikgesetz, die Aussenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung sowie die VO (EG) Nr. 1172/95 i.V.m. VO (EG) Nr. 1917/00 bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der Aussenhandelsstatistik.

Das klingt kompliziert .....und ist es auch.

Aber wir erklären Ihnen gerne, in welchen Fällen, d.h. bei welchen Warenarten, Werten und Mengen überhaupt Statistiken abgegeben werden müssen. Wenn Sie wünschen, nehmen wir Ihnen diese Bürde kostengünstig ab. Wir sind für Sie da!