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6.9.2010 : 21:56 Uhr

Fiskalvertretung mit umsatzsteuerbefreiter Einfuhr

 

Fiskalvertretung nach §22a ff. UStG für in der EU ansässige Unternehmen ohne deutsche Niederlassung

Ohne Erhebung der Einfuhrumsatztsteuer gewinnen Sie Liquidität.

Bei einer Fiskalverzollung kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer beim Import von Drittlandswaren für EU-ansässige Unternehmen abgesehen werden. Hierbei sind aber wichtige Details zu beachten.

Lesen Sie hierzu bitte die Hinweise der Zollverwaltung unter folgendem Link:

Hier finden Sie Informationen zur Fiskalvertretung auf der Webseite des deutschen Zolls

IMPORT PARTNER ist vom Bundeszentralamt für Steuern als Fiskalvertreter unter "DE(auf Anfrage)" zugelassen und übernimmt für Sie gerne alle Rechte und Pflichten für die steuerbefreite Einfuhrzollabfertigung. Verschaffen Sie sich zusätzliche Liquidität!

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an!